Sicher beladener Anhänger mit gesicherter Ladung

Ladungssicherung & gesetzliche Bestimmungen

Alles über Abmaße, Gesamtlänge, herausragende Ladung und Kennzeichnungspflichten beim Transport mit Anhängern.

Hinweis: Diese Informationen dienen der Erstorientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie die VDI-Richtlinie 2700. Stand: August 2026.

Ladungssicherung — Grundlagen

Jeder Fahrer ist gesetzlich verpflichtet, seine Ladung so zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsung, Ausweichmanövern oder Schlaglöchern nicht verrutscht, umfällt oder herabfällt (§ 22 StVO, § 23 Abs. 1 StVZO).

Ladungssicherungsmaterial: Zurrgurte, Antirutschmatten und Kantenschutz

Formschluss (direkte Sicherung)

Die Ladung wird durch Formschluss gesichert, indem sie direkt an Begrenzungen (Rungen, Stirnwände, Ladebordwände) anliegt. Lücken werden mit Füllmaterial (z. B. Holzlatten, Luftpolsterkissen) geschlossen.

  • Kein Verrutschen möglich — Ladung liegt formschlüssig an
  • Geeignet für schwere, großflächige Güter
  • Lücken konsequent ausfüllen!

Kraftschluss (Reibungssicherung)

Die Ladung wird durch Reibung zwischen Ladegut und Ladefläche gehalten. Zusätzliche Sicherung durch Zurrgurte (Niederzurren).

  • Antirutschmatten erhöhen die Reibung deutlich (µ ≥ 0,6)
  • Zurrgurte mit Vorspannkraft (STF-Wert) nach VDI 2700
  • Zurrpunkte / Zurrösen am Anhänger nutzen

Niederzurren — richtig angewendet

Beim Niederzurren wird die Ladung durch Vorspannkraft auf die Ladefläche gepresst. Die Reibungskraft hält die Ladung.

Faustregel (VDI 2700 Blatt 2):

Bei µ = 0,2 (ohne Antirutschmatten): Sicherungskraft ≥ 80 % der Ladegewichtskraft

Bei µ = 0,6 (mit Antirutschmatten): Sicherungskraft ≥ 50 % der Ladegewichtskraft

Mit Antirutschmatten wird deutlich weniger Zurrkraft benötigt — die sicherste und effizienteste Methode.

Zurrmittel — was zählt

  • Zurrgurte (Gurtbinder): am häufigsten; auf STF-Vorspannkraft und LC (Load Capacity) achten
  • Ketten/Lasher: für schwere Lasten (Stahl)
  • Antirutschmatten: zwingend empfohlen — erhöhen Reibwert
  • Kantenschutz: schützt Gurte vor scharfen Kanten und erhöht Lebensdauer

Vor jeder Fahrt Gurte auf Beschädigung prüfen — gerissene oder verschlissene Gurte sofort ersetzen!

Gesetzliche Abmaße für Anhänger

Die zulässigen Abmessungen sind in § 32 StVZO geregelt. Überschreitungen erfordern eine Ausnahmegenehmigung.

AbmessungMaximalwert
Fahrzeugbreite2,55 m
Fahrzeugbreite (Kühlkoffer)2,60 m
Fahrzeughöhe4,00 m
Länge einzelner Anhänger12,00 m
Gesamtlänge Zug (Pkw + Anhänger)18,75 m
Seitlicher Überstand der Ladungmax. 40 cm je Seite

Breite

Der Anhänger selbst darf maximal 2,55 m breit sein. Bei Kühlaufbauten sind 2,60 m zulässig. Die Ladung darf nicht über die Außenkanten des Fahrzeugs hinausragen — ausgenommen ein seitlicher Überstand von maximal 40 cm pro Seite.

Höhe

Die Gesamthöhe von Zugfahrzeug bzw. Anhänger darf 4,00 m nicht überschreiten. Achtung bei Tiefgaragen, Brücken und Unterführungen: Die lichte Durchfahrtshöhe ist oft geringer!

Länge & Gesamtlänge

Ein einzelner Anhänger darf maximal 12,00 m lang sein. Die Gesamtlänge der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger beträgt für Pkw-Anhänger-Züge maximal 18,75 m.

Beispielrechnung:

Zugfahrzeug (Pkw): 4,80 m

Anhänger: 7,00 m

Gesamtlänge: 11,80 m → zulässig ✓

Herausragende Ladung (Überstand)

Ladung darf über die Ladefläche hinausragen — aber nur begrenzt und mit entsprechender Kennzeichnung.

Anhänger mit herausragender Ladung und rot-weißer Kennzeichnung

Überstand nach hinten

  • Bis 1,00 m: zulässig ohne Kennzeichnung
  • Über 1,00 m bis 1,50 m: zulässig ohne Kennzeichnung, wenn bei Tageslicht erkennbar
  • Über 1,50 m bis 3,00 m: Kennzeichnungspflicht (rote Flagge/Tuch)
  • Über 3,00 m: nur mit Ausnahmegenehmigung der Behörde

Wichtig: Der Überstand wird ab der hinteren Bordwand gemessen.

Überstand nach vorne

Nach vorne darf die Ladung nicht über das Zugfahrzeug hinausragen, sodass die Sicht des Fahrers beeinträchtigt wird. Ein begrenzter Überstand über die Motorhaube ist zulässig, wenn er maximal 2,50 m beträgt und ausreichend gekennzeichnet ist.

Überstand nach der Seite

Der seitliche Überstand der Ladung darf maximal 40 cm pro Seite betragen (bei einer Fahrzeugbreite von 2,55 m ergibt sich eine Gesamttransportbreite von 3,35 m). Über die Fahrzeugbreite hinausragende Ladung muss ebenfalls gekennzeichnet werden.

Spiegelnde oder spitze Teile

Besondere Vorsicht bei spiegelnden, spitzen oder scharfkantigen Ladungsteilen, die herausragen. Diese müssen zusätzlich abgedeckt oder so gesichert werden, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht.

Kennzeichnungspflichten

Bei Überständen ist eine korrekte Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben — Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Rote Flagge / Tuch (Tag)

Bei einem hinteren Überstand von über 1,50 m ist eine rote Flagge oder ein rotes Tuch (mindestens 30 × 30 cm) am hinteren Ende der Ladung anzubringen. Sie muss gut sichtbar und wetterfest befestigt sein.

Roter Rundstrahler & Rückstrahler (Nacht/Dunkelheit)

Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht reicht die rote Flagge nicht aus. Zusätzlich erforderlich:

  • Roter Rundstrahler am hinteren Ende der Ladung (rückstrahlend)
  • Roter Rückstrahler zusätzlich, mindestens 30 cm²

Diese müssen so angebracht werden, dass sie von hinten gut erkennbar sind und nicht verdeckt werden.

Langgut-Transport (Sonderregelung)

Beim Transport von besonders langen Gütern (z. B. Dachlatten, Rohre, Profile) gilt die Kennzeichnungspflicht bereits ab einem Überstand von 1,00 m. Zur sicheren Seite hin sollte immer ab 1,00 m Überstand markiert werden.

Bußgelder bei Verstößen

VerstoßBußgeld
Ladung nicht gesichert60 €
Ladung nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet25–60 €
Gefährdung anderer durch Ladungbis 240 €
Unfall durch mangelnde Sicherungbis 500 € + Punkte

Bußgelder sind Richtwerte und können je nach Einzelfall abweichen.

Praktische Checkliste vor der Fahrt

  • Antirutschmatten unter die Ladung gelegt?
  • Zurrgurte auf Beschädigung geprüft und ausreichend vorgespannt?
  • Ladung formschlüssig an Begrenzungen platziert — Lücken gefüllt?
  • Schwere Gegenstände unten, leichte oben?
  • Ladung ragt nicht über 40 cm seitlich hinaus?
  • Überstand hinten über 1,50 m? → Rote Flagge befestigt!
  • Bei Dunkelheit: roter Rundstrahler + Rückstrahler?
  • Zulässiges Gesamtgewicht (ZGM) nicht überschritten?
  • Sicht des Fahrers nach vorne nicht eingeschränkt?
  • Beleuchtung und Rücklichter nicht durch Ladung verdeckt?

Diese Informationen sind sorgfältig recherchiert, können aber Fehler enthalten oder veraltet sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich an den ADAC, das zuständige Straßenverkehrsamt oder einen qualifizierten Beratungsdienst. Rechtsgrundlage: § 22 StVO, § 32 StVZO, VDI 2700.