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Versicherung & Sicherheit

Stand: Juli 2026

Wichtige Hinweise zu Versicherung, Haftung und Führerschein bei der Anhängermiete

1. Wer haftet während der Mietzeit?

Der Mietvertrag kommt direkt zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande. MietDenAnhänger.de ist lediglich Vermittler und nicht Vertragspartei des Mietvertrags. Während der Mietzeit trägt der Mieter die Verantwortung für den geliehenen Anhänger.

Der Vermieter bleibt Eigentümer des Anhängers. Schäden, die während der Mietzeit durch den Mieter entstehen, hat der Mieter dem Vermieter zu erstatten. Die Sicherheitskaution (falls hinterlegt) kann vom Vermieter bei Schäden einbehalten werden.

2. Versicherung des Anhängers

Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass der Anhänger ordnungsgemäß versichert ist. Folgende Versicherungen sind relevant:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Ein zulassungspflichtiger Anhänger benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung (mit grünem Versicherungsnachweis). Diese deckt Schäden ab, die Dritten durch den Anhänger entstehen.
  • Vollkaskoversicherung (optional): Deckt Schäden am eigenen Anhänger ab. Vermieter sollten prüfen, ob die Vollkasko auch bei Vermietung greift.

Wichtig für Vermieter: Informieren Sie Ihre Versicherung über die gewerbliche oder private Vermietung. Einige Versicherungen schließen die Vermietung in den AGB aus. Bei unzureichendem Versicherungsschutz haftet der Vermieter persönlich.

3. Versicherung des Zugfahrzeugs (Mieter)

Beim Ziehen eines Anhängers greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs. Folgendes ist zu beachten:

  • Die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs deckt Personen- und Sachschäden Dritter ab, die durch den Betrieb des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) entstehen.
  • Die Vollkaskoversicherung des Zugfahrzeugs deckt in der Regel keine Schäden am Anhänger ab, da dieser ein eigenes Fahrzeug ist.
  • Mieter sollten vor der Buchung prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung Anhänger-Schäden abdeckt oder ob eine separate Anhänger-Versicherung sinnvoll ist.

4. Führerschein-Klassen

Welche Fahrerlaubnis zum Führen eines Anhängers erforderlich ist, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers und dem Gespann ab:

Klasse B — Anhänger bis 750 kg

Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg dürfen mit der regulären Pkw-Fahrerlaubnis (Klasse B) gezogen werden.

Klasse BE — Anhänger über 750 kg

Übersteigt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 750 kg, ist die Anhänger-Erweiterung (Klasse BE) zwingend erforderlich. Ausnahme: Inhaber der alten Klasse 3 dürfen Anhänger bis 1.500 kg ziehen.

Klasse C1E / CE — Anhänger über 3,5 t

Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sind die Lkw-Klassen C1E bzw. CE erforderlich. Zudem beträgt das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns maximal 4,25 t (Klasse BE) bzw. 7,0 t (Klasse C1E).

Achtung: Das Führen eines Anhängers ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Prüfen Sie vor der Buchung, ob Ihr Führerschein das Ziehen des Anhängers erlaubt.

5. Sicherheitskaution

Viele Vermieter verlangen eine Sicherheitskaution. Diese wird vor der Miete hinterlegt und nach Rückgabe des unbeschädigten Anhängers zurückerstattet. Bei Schäden kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Die Kaution wird über die Plattform abgewickelt, sofern die Portalzahlung genutzt wird.

6. Übergabeprotokoll

Zur Dokumentation des Anhängerzustands wird vor und nach der Miete ein Übergabeprotokoll erstellt. Beide Parteien bestätigen den Zustand des Anhängers digital. Bei Schäden kann das Protokoll als Nachweis dienen. Fotos der bestehenden Schäden und des Anhängerzustands werden empfohlen.

7. Schadensmeldung

Sollten während der Mietzeit Schäden am Anhänger auftreten, können diese über die Plattform gemeldet werden. Der Vermieter erhält eine Benachrichtigung und kann den Schaden prüfen. Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter stellt MietDenAnhänger.de eine Vermittlungsplattform zur Verfügung, ist jedoch nicht Vertragspartei und trägt keine Haftung für die Schadensregulierung.