Gesetze17. August 2026

Übergangsregelung für Brennstoffemissionshandel bis 2028

Gemäß § 56 TEHG gilt eine Übergangsregelung für den Brennstoffemissionshandel, sofern die EU-Kommission bis Juli 2026 entsprechende Bedingungen veröffentlicht hat. Die Verpflichtungen für Emissionen aus Brennstoffen greifen damit erst für Mengen, die ab dem 1. Januar 2028 in Verkehr kommen.