Gesetze07. Juli 2026
Neue EU-Vorschrift: Zweite Kennzeichenhalterung für schwere Anhänger ab Juli 2026 Pflicht
Seit dem 7. Juli 2026 müssen schwere Anhänger der Klassen O3 und O4 laut EU-Verordnung 2024/883 über zwei getrennte Anbringungsstellen für Kennzeichen verfügen. Dies soll die Identifikation im grenzüberschreitenden Verkehr erleichtern, da in einigen EU-Ländern das Kennzeichen des Zugfahrzeugs mitgeführt werden muss.