Gesetze06. August 2026
Genehmigungspflicht bei Überbreite und Überlänge von Anhängern
Transporte mit Anhängern, die die zulässigen Fahrzeugabmessungen überschreiten, sind genehmigungspflichtig gemäß § 70 StVZO. Die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen müssen bei Fahrten zwingend mitgeführt werden.