Gesetze06. August 2026

Genehmigungspflicht bei Überbreite und Überlänge von Anhängern

Transporte mit Anhängern, die die zulässigen Fahrzeugabmessungen überschreiten, sind genehmigungspflichtig gemäß § 70 StVZO. Die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen müssen bei Fahrten zwingend mitgeführt werden.

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